Der Status der Frau und das Familienrecht im Judentum…

Von Theodor Much

Rabbi Elasar sagte: „Jeder Mensch der keine Frau hat, ist
eigentlich kein Mensch, denn es heisst: Männlich und weiblich schuf er
sie … und rief ihren Namen: Mensch“
(Talmud: Jewamot 63a).

Die Grundlagen der traditionellen jüdischen Sicht zur Stellung der
Frau in Familie und Gesellschaft entspringen einer patriarchalischen
Kultur biblischer und talmudischer Zeiten.
Damals wurde die Frau – wie u. a. aus dem Mischna-Traktat Kidduschim 1.1
hervorgeht („die Frau wird erworben …”) – als Eigentum ihres Ehemannes
gesehen, derer vornehmste Pflicht es war Kinder zu gebären, sie zu
erziehen, ihrem Mann beizustehen und ihn zu ergänzen.

Daß die Halacha Männer und Frauen verschieden einstuft – und auch
behandelt – wird von niemandem bestritten, inwieweit dieses Messen mit
zweierlei Maß in der religiösen Gesetzgebung und Praxis berechtigt ist,
darüber gehen allerdings die Meinungen in der jüdischen Welt stark
auseinander. Befürworter der traditionellen Praxis weisen darauf hin,
daß der Respekt vor Frauen im Judentum immer sehr ausgeprägt war (und
immer noch ist). Sie argumentieren, daß Frauen und Männer vor Gott zwar
gleichwertig seien, Frauen aber dennoch – gottgegeben – sich mental und
physisch stark von Männern unterscheiden bzw. in der Gesellschaft andere
Aufgabenbereiche als Männer erfüllen und daher Gesetze notwendig
wurden, die dem Schutz der Frau und ihrer Lebensqualität dienten. Es
handelt sich – so sagen die Traditionalisten – aber nur um eine
scheinbare Benachteiligung der Frau, denn im eigenen Heim sei die
Ehefrau eine Königin, stets vom Gatten geachtet, umsorgt, behütet und
sogar sexuell verwöhnt, mit vielen Privilegien ausgestattet, wie z.B.
das Recht, Schabbatkerzen zu zünden (siehe Kapitel: „Gebete, Sitten und
Traditionen im Judentum“) und sei dabei gleichzeitig von bestimmten –
schwer einzuhaltenden, weil zeitgebundenen – religiösen Mizwot
(Pflichten), wie etwa das Beten zu vorgeschriebenen Zeiten, dem Anlegen
von Gebetsriemen, dem tägliche Besuch der Synagoge und dem Talmud-Torah
Studium, befreit. Traditionalisten weisen auch auf die Tatsache hin, daß
der jüdische Status eines Kindes allein von der Mutter abhängt
(Matrilinearität), „womit bewiesen sei, daß Frauen im Judentum nicht
benachteiligt, sondern sogar bevorzugt werden“.

Diese Argumentation sollte nicht belächelt werden, denn in der Tat
war in biblischen und talmudischen Zeiten der Status der jüdischen Frau
sehr viel besser als die Stellung ihrer nichtjüdischen Nachbarin. Daß
Frauen bis zum 12. Jahrhundert im Judentum eine wichtige Rolle spielten
ist unbestritten. Namen wie unter anderem von Sara, Rebekka, Rachel, Lea
(die 4 Erzmütter), Miriam (die Schwester von Moses), Richterin Deborah,
die Prophetin Hulda und die Moabiterin Rut (die Urgroßmutter von König
David), die gelehrten Frauen Brurija und Jalta (Babylon 3. Jahrhundert)
zeigen, die ehemals große historische Bedeutung von Frauen für das
Judentum. Während sich aber das einst so vorbildliche jüdische Gesetz
zum Schutz der Frau seit dem 12. Jahrhundert wenig weiterentwickelte
(sich teilweise sogar verhärtete, weil aus „Befreiungen” Verbote
wurden), änderte sich nach und nach die gesellschaftliche und rechtliche
Stellung der Frau in der nichtjüdischen (westlichen) Welt ganz
wesentlich, mit dem Ergebnis, daß heute die Diskriminierung von Frauen,
zumindest in manchen Bereichen des traditionellen Judentums, stärker ist
als in vielen anderen Religionen.

Das traditionalistische Argument der „Befreiung“ erscheint schon
deswegen unglaubwürdig, weil auch solche Frauen von religiösen Pflichten
„befreit” werden, die nicht – oder nicht mehr – die Bürde einer
kinderreichen Familie tragen müssen und selber den Wunsch hegen, sich
aktiv am religiösen Leben zu beteiligen. Befürworter der alten Tradition
verschweigen auch gerne die Tatsache, daß die Diskriminierung der Frau
sich nicht nur auf religiöse, sondern auch auf soziale und
familienrechtliche Bereiche erstreckt.

Ob das „Privileg“ der Frau am Schabbateingang Kerzen zünden zu dürfen
eine besondere Auszeichnung darstellt, erscheint im Lichte der
Talmuderklärung zur Rolle der Frau am Schabbat sehr fraglich. Im Talmud
(Schabbat 31b) wird Raschis Meinung zitiert, sie lautet: „Da eine Frau
(Eva) die Ursache für den Sturz des Mannes (Adam) gewesen sei und durch
ihre Handlung eine Verdunklung des Lichtes in der Welt ausgelöst habe,
sei es auch die Aufgabe der Frau, die Lichter anzuzünden und damit das
Licht zurückzubringen.“

Bezeichnenderweise sind die meisten (der im allgemeinen
selbstsicheren und emanzipierten) jüdischen Frauen über ihren eigenen
Status im jüdischen Gesetz wenig bis überhaupt nicht informiert (was
außerhalb von Israel für sie auch kaum negative Konsequenzen hat). Nicht
wenige von ihnen empfinden ihre Sonderstellung als nicht unangenehm und
durchaus berechtigt.
Es kann aber auch nicht übersehen werden, daß immer mehr (selbst
orthodoxe) Frauen mit den bestehenden Zuständen nicht mehr einverstanden
sind und ihre Stimme gegen Diskriminierungen erheben.

Wo liegen nun die deutlichsten Benachteiligungen der Frau im (ultra-)orthodoxen Judentum?
Es sind dies in erster Linie Fragen des religiösen und sozialen Status
und des halachischen Ehe- und Scheidungsrechtes, welche nach Meinung
vieler Juden, mit den Menschenrechten bzw. der Würde der Frau nicht mehr
in Einklang bringen lassen und die im Folgenden zur Sprache gebracht
werden sollen:

Religiöser Status

Wie schon einleitend gesagt, wurden Frauen, aus einst lobenswerten
Gründen, von bestimmten zeitgebundenen positiven (Du sollst … ) Mizwot
entbunden. Von den negativen Geboten (“Du sollst nicht …”) wurden sie
allerdings nie befreit. Aus dieser ursprünglichen Befreiung wurde im
Laufe der Jahrhunderte ein Verbot, das bis zum heutigen Tag in
wesentlichen Punkten weiter gültig ist.

Frauen werden nicht zum Minjan gezählt (die Mindestzahl von zehn
Männern, die dem Gottesdienst den Charakter eines öffentlichen
Gemeindegebetes verleiht), sie sitzen in orthodoxen Synagogen von den
Männern getrennt (meistens in den hinteren Reihen, hinter einem Vorhang
oder einer Wand versteckt oder auf einem Balkon), und sie werden auch
nicht zur Lesung der Thora – entgegen der (theoretischen) Aussage im
babylonischer Talmud: Traktat Megilla 23A und der Ansicht der großen
halachischen Autorität Rabbenu Yerucham (der im 14. Jahrhundert lebte )
aufgerufen. In der Praxis war man aber der Meinung, daß ein solcher
Aufruf die Männer der Gemeinde „diskreditieren” würde, weil dadurch der
Anschein erweckt würde, daß die Männer der Gemeinde nicht in der Lage
wären ihren Pflichten nachzukommen.

Es ist auch nicht allgemein bekannt, daß laut Schulchan Aruch (Orach
Chayim 88:1) selbst rituell „unreine Personen” das Schema Gebet („Höre
Israel …“) rezitieren dürfen (was Rabbiner Moses Isserles dazu bewog zu
erklären, daß seiner Ansicht nach – und er beruft sich u. a. auf Raschi –
„selbst menstruierende Frauen die Synagoge betreten und beten können,
ja selbst die Thora berühren und den göttlichen Namen aussprechen
dürfen“).

Die „Befreiung” gilt weiters für die Kidduschzeremonie (Heiligung des
Schabbat mit vorangehenden Segen über Brot und Wein) und die Rezitation
des Kaddisch (Gebet der Trauernden, das u .a. nach dem Ableben der
Eltern aufgesagt wird) in der Öffentlichkeit.

Auch eine der Bar-Mizwa-Zeremonie (dieses Fest kann mit der
christlichen Konfirmation verglichen werden) entsprechende Feier – die
Bat-Mizwa –, wurde Mädchen lange Zeit vorenthalten. Erst in den letzten
Jahren werden auch in einigen orthodoxen Gemeinden solche Zeremonien,
allerdings ohne Aufruf zur Thora, für Mädchen eingeführt

Familien- und Eherecht

Als klar definierte Pflichten des Mannes, „der sich eine Frau nimmt”,
galten und gelten im traditionellen Judentum: die Sorgepflicht für Frau
und Kinder; die Ehefrau zu ehren, sie nie zu kränken oder zu schlagen;
ihr treu zu bleiben und ihr Recht auf sexuelle Erfüllung zu
gewährleisten. Ein Ehevertrag (Ketuba) garantiert der Frau – die aber
den Ehevertrag nicht unterschreiben darf – auch ihre finanzielle
Sicherheit, im Falle des Ablebens des Ehemannes und bei einer Scheidung.
Trägt aber die Frau die Schuld an der Scheidung, dann kann sie die im
Vertrag festgelegten finanziellen Rechte („als Strafe”) verlieren.

Den für eine Scheidung notwendigen Scheidungsbrief (Get) kann laut
Gesetz nur der Mann übergeben. In der Praxis kommt es daher immer wieder
vorgibt es immer wieder vor, daß Männer – trotz Strafandrohung seitens
der Rabbiner – stur bleiben und die Übergabe eines Scheidungsbriefes
verweigern, manchmal auch nur um die Frau finanziell zu erpressen oder
aus reiner Bosheit. Erfolgt nun in solch einer Situation lediglich eine
zivilrechtliche Scheidung, dann kann nach Trennung wohl der Mann wieder –
wenn auch nur zivilrechtlich – heiraten und eine Familie gründen (diese
Heirat wäre zwar gegen das religiöse Gesetz, aber für die Kinder aus
seiner neuen Ehe ohne negative Konsequenzen); die Frau hingegen, die in
einer neuen Verbindung lebt, sollte keine Kinder mehr bekommen, weil
diese nach den traditionellen religionsgesetzlichen Bestimmungen,
Bastarde (Mamserim) wären. Ein Mamser ist ein Kind aus einer
„inzestuösen oder ehebrecherischen“ Beziehung, dem es verboten ist
jüdische Partner zu heiraten, ausgenommen Menschen die ebenfalls
Mamserim sind oder zum Judentum „Übergetretene, wobei diese Bestimmung
über „Zehn Generationen gilt”, was heißt, daß Kinder von Mamserim
ebenfalls als solche gelten.

So wurde im Laufe der Zeit aus einem Gesetz, das ursprünglich zur
Bekämpfung der Unmoral gedacht war, eine höchst unmoralische Bestimmung,
die im völligen Gegensatz zu diversen biblischen Aussagen („Kinder
sollen nicht für ihre Eltern und Eltern nicht wegen ihrer Kinder
bestraft werden“ – Dtn 24,16 – bzw. „Jeder Mensch ist für seine Vergehen
verantwortlich, nicht für die Fehltritte anderer” – Ezechiel 18,20)
steht. Aus diesen Gründen und auch weil die Mamzerut das Gebot der
Gleichwertigkeit von Proselyten (Baba Metzia 4,10) verletzt, unschuldige
Menschen stigmatisiert, wird der Begriff der Mamserut im
nichtorthodoxen Judentum strikt abgelehnt. Gleiches gilt für die
verlassene Frau (die „angekettete Frau“, Aguna), deren Ehemann
verschwunden oder verschollen ist. Auch sie kann (mit Rücksicht auf
zukünftige Kinder) nicht mehr heiraten, weil sie keinen Scheidungsbrief
hat, selbst dann nicht, wenn das Verschwinden des Ehemannes schon
Jahrzehnte zurückliegt. In einer ähnlichen Situation ist auch eine
kinderlose Witwe, deren Schwager sich weigert, die (demütigende)
Zeremonie der Chaliza (die Auslösung von der Verpflichtung zur
Schwagerehe aufgrund von Dtn 25,5-9) auf sich zu nehmen; auch sie kann
(aus gleichen Gründen wie die Aguna) nicht mehr heiraten.

Eine weitere Benachteiligung für Frauen entsteht aus einem uralten
Gesetz, das bestimmten Frauen verbietet, einen Cohen zu ehelichen. In
alten Zeiten wurden Juden, nach ihrer Abstammung in drei Gruppen
eingeteilt: Priester, Leviten und Israeliten. Nach traditioneller
Auffassung ist jeder Jude mit dem Nachnamen Cohen / Kohn / Katz ein
Nachfahre der Familie Aarons und daher ein Nachkomme eines Priesters. Da
es Priestern – deren Hauptfunktion im Tempel die Tieropferung war –
verboten war, geschiedene Frauen, Proselytinnen oder Prostituierte zu
heiraten, gilt diese Bestimmung im orthodoxen Judentum auch heute noch,
ein Verbot, das schon oft zu tragischen Situationen geführt hat. Das
progressive Judentum stellt sich gegen diese Bestimmung, weil es seit
bald 2000 Jahren im Judentum keine Priester mehr gibt und ein
Abstammungsnachweis nach so langer Zeit nicht möglich ist (schon im 2.
Jahrhundert n. d .Z. war ein Stammbaumnachweis nicht mehr möglich, und
selbst Maimonides spricht von “vermeintlichen Priestern”).

Weitere Konsequenzen der Benachteiligung

Infolge vieler, heute unzeitgemäßer Traditionen, spielen Frauen im
religiösen Leben eine nur untergeordnete Rolle. Die Aufgabe der Frau
beschränkt sich auf die Pflichten ihrer Familie gegenüber und einige
zeremonielle Handlungen, wie etwa das Zünden der Schabbatkerzen.
Außerdem hatten Frauen in einer von Männern dominierten Welt früher nie
die Möglichkeit zu einem gründlichen Talmud-Torah-Studium, geschweige
denn zur Ausbildung in geistlichen Berufen. Heute können aber orthodoxe
Frauen (wenn auch nur in Frauengruppen) Talmud und Thora studieren.

Nach uraltem rabbinischen Recht ist die Frau, wenn Söhne vorhanden
sind, nicht erbberechtigt. Die Söhne erben allerdings unter der strengen
Auflage, für die weiblichen Familienmitglieder zu sorgen. Seit dem
Mittelalter wurde aber grundsätzlich das bürgerliche Recht über das
rabbinische Recht gestellt. Durch diese rabbinische Entscheidung, daß
dem Gesetz des Landes stets zu gehorchen sei („dina demalchuta dina“),
fällt die religionsgesetzlich festgelegte Benachteiligung der Frau im
Erbrecht außerhalb von Israel nicht mehr ins Gewicht. In Israel hingegen
entstehen, wegen der Widersprüchlichkeit von staatlichen Gesetzen und
vom Rabbinat erlassenen Entscheidungen, für viele Frauen immer wieder
gravierende Probleme.

Die Tatsache, daß Frauen – ebenso wie Minderjährige – in orthodoxen
rabbinischen Gerichtshöfen nicht direkt als Zeuginnen aussagen dürfen,
ist in einem Jahrhundert, in dem eine Frau (Golda Meir) schon den Posten
eines Ministerpräsidenten in Israel innehatte, für aufgeklärte Menschen
unerträglich, selbst wenn es mancherorts einige Bestrebungen gibt,
dieses Gesetz zu umgehen, indem man z.B. die Versammelung vertagt, um
die Aussage der Frau, die dann hereingerufen wird, später – wenn das
Gericht wieder tagt – zu berücksichtigen

Die gesellschaftliche, gesetzliche und religiöse Gleichstellung der
Frau ist für die Mehrheit der heute lebenden Menschen in allen
zivilisierten Ländern eine moralische und logische Notwendigkeit. Die
biblische Feststellung, daß Gott Mann und Frau „nach seinem Ebenbild
erschaffen“ hat, ist (oder müsste sein) die theologische Grundlage für
den Glauben an die Gleichwertigkeit der Geschlechter.

Es blieb und bleibt daher dem nichtorthodoxen Judentum überlassen,
unzeitgemäße, überholte, Frauen und Kinder diskriminierende Gesetze
entweder zu ändern oder ganz außer Kraft zu setzen (indem z. B. ein
nichtorthodoxes Rabbinatsgericht, Kraft seiner Autorität, wenn ein Mann
die Übergabe eines Scheidungsbriefes verweigert, der betroffenen Frau
ein Get aushändigen).

Sowohl im konservativen als auch im progressiven Judentum ist die
religiöse und soziale Gleichstellung der Frau längst erreicht. Die
Separierung in der Synagoge wurde abgeschafft, Frauen nehmen
gleichberechtigt am Gottesdienst teil und sie bekleiden, ohne jegliche
Einschränkung, selbst höchste Ämter – bis hin zur Rabbinerin – im Rahmen
der Gemeinde; auch im Ehe- und Scheidungsgesetz gilt seit langem die
völlige Gleichberechtigung der Geschlechter.

Während die moderate Orthodoxie immer wieder, wenn auch ohne großen
Erfolge, versucht das Los vieler Frauen (besonders die der Agunot) zu
verbessern, ohne dabei die völlige Gleichstellung der Frau auch nur zu
erwägen, betrachtet die Ultraorthodoxie jede Veränderung des Status quo
als Sakrileg.

Theodor Much wurde 1942 in Tel Aviv geboren. Seit 1946 mit den
Eltern (sie wanderten 1937 von der Schweiz nach Israel aus) in Wien.
Medizin Studium in Wien (Dermatologe. Ehem. Leiter der Hautambulanz im
Hanusch Krankenhaus Wien). Seit 20 Jahren Präsident der jüdisch
liberalen Gemeinde Or Chadasch Wien. Gelegentlich Buchautor: “Judentum wie es wirklich ist” (1997); “Bruderzwist im Hause Israel“(1999); “Der veräppelte Patient” (2003); “Noah und Co“ 
(satirische Essay zum Thema Fundamentalismus und Dummheit) 2006;
“Aberglaube und Astrologie” (2007); “Zwischen Mythos und Realität:
Judentum wie es wirklich ist” 2008; “Wer killte Rabbi Jesus? Religiöse Wurzeln der Judenfeindschaft” (2010).

Quelle: Hagalil, TLV-01, 23. Januar 2011 – 18 Shevat 5771

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